Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Feucht, St 2239, Abschnitt 410, km 0,95, Ri. Altdorf die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Diedurchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 25 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8 wurden 95 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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