Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frauenpriessnitz, auf der L 1070, Ortsdurchfahrt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 84 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Lasermessung und Foto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”