Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Fürth, A 73, Ri. Suhl, Abschnitt 740, km 0,4 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 96 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed FM1 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Vordruck Zeugenbefragung wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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