Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fürth, A 74, Ri. Feucht, Abschnitt 730, km 1.1 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 114 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 44 km/h und führte zur Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 20,00 €.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Verwarnung / Anhörung

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