Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Fürth, B 8, Abschnitt 1840,km 0.02, Ri. Fürth wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 142 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Vordruck Zeugenbefragung wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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