Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gamstädt, Ortsdurchfahrt, B7 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 13 km/h bei zulässigen 50 km/h. Durch Lasermessung wurden 63 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen
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