In Geiselwind, A 3, Ri. Passau / Linz, Abschnitt 520, km 0,9 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 43 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 mit Foto ergab 123 km/h, bei zulässigen 80 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen
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