In Geiselwind, A 3, Ri. Passau / Linz, Abschnitt 520, km 0,9 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 43 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung  mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 mit Foto ergab 123 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.