Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Geiselwind, A 3, Ri. Passau / Linz, Abschnitt 520, km 9,9 mit 43 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 123 km/h. Beweismittel: Protokoll Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenbefragung wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.