Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Geiselwind, A 3, Ri. Passau / Linz, Abschnitt 540, km 0,9 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 23 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 mit Foto ergab 103 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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