in Geiselwind, A 3, Ri. Passau / Linz, Abschnitt 540, km 0,9 wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 27 km/h überschritten. Gemessen wurden 107 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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