Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Geiselwind, A 3, Ri. Passau / Linz, Abschnitt 540, km 9,9 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 101 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 37 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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