Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gräfelfing, A 96, Ri. Lindau, Abschnitt 970, km 1.320 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 17 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed wurden 97 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung
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