Auf der BAB 71, in Gräfenroda, bei km 113,45 RF Erfurt wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 29 km/h überschritten. Festgestellt wurden 109 km/h mit Videomessung, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen
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