Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Henningsleben, Ortsdurchfahrt, B 247 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 36 km/h bei zulässigen 500 km/h. Mit Messgerät Einseitensensor wurden 86 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular Anhörung
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