Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Heroldsberg, B 14, Abschnitt 620, km 0.1, Ri. Osten. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 43 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto 113 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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