Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Holzheim, auf der St 2032, Abschnitt 100, km 2,7, Ri. Holzheim mit 42 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 142 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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