Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Irschenberg, auf der A 8 Ost, Richtung München, im Abschnitt 1040, bei km 9.694, linke Spur mit 23 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 103 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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