Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Kleinostheim, BAB A 3, Abschnitt 120, km 1,05, Ri. Passau / Linz um 36 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 116 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung
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