Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kleinostheim, BAB A 3, Abschnitt 120, km 1,05, Ri. Passau / Linz die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 17 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 mit Foto ergab 107 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen
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