Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Körner OT, Österkörner, auf der B 249, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0, ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 31 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 91 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“