Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Kümmersbruck, A 6, Ri. Heilbronn, Abschnitt 480, km 11.320, Ri. Waidhaus wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 147 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 67 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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