Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Marktleuthen, Hofer Straße, ST 2177, i.H. BHS ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 70 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Beweismittel: Radarmessung mit Frontfoto, Verwarnungsgeld von 35,00 € angeboten.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Vordruck Zeugenbefragung wurde von übersandt.

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