Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Minden, Petershäger Weg 14, FR Lübecker Straße um 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Verwarnungsgeld von 30,00 € erhoben. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 MiniRack.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Minden übersandte Vordruck Verwarnung / Anhörung

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