Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften in Mühlhausen, auf der B 249, Peterhof die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 33 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 93 km/h mit Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung
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