Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, auf der A 8 West, Ri. München, Abschnitt 240, bei km 2,894, die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 41 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffiStar S 330 mit Foto ergab 121 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenfragebogen
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