Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in München, auf der A 8 West, Ri. München, im Abschnitt 540, bei km 1,465. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto 94 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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