Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, auf der A 99, AD Süd-West, A 96, im Abschnitt 240, bei km 2,894, Ri. Lindau die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 82 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 , Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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