Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, auf der A 99, Ri. AD Süd-West (A 96), im Abschnitt 240, Höhe km 2,894, Ri. Lindau begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 32 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffiStar S 330 mit Foto 112 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
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