Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, auf der A 99, Ri. AK Süd(A 96), im Abschnitt 240, Höhe km 1,838, Ri. Salzburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffiStar S 330 wurden 106 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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