Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, auf der Dachauer Straße, nordwestlich, Hs.-Nr. 109, ggü. Ri. Nordwest die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 67 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 37 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Multanova 6FAFB und Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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