Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Luise-Kiesselbach-Tunnel, Ri. Norden, Block 303, MQ3, von A 95 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 62 km/h bei zulässigen 40 km/h mit
Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 mit Foto  festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 22 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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