Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 21 km/h in München, Luise-Kiesselbach-Tunnel, Ri. Norden, Block 303, MQ3, von A 95 überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffiStar S 330 mit Foto 61 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung
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