Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Töginger Straße, Lichtmast 7, Ri. West die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 69 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 19 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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