Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neuburg an der Donau, Sehensander Weg, 1.H. Hs.-Nr. 17 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 53 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Lasermessung und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Neuburg a. d. Donau übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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