Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Nürnberg, K N 4, Abschnitt 140, A 73, Ri. Feucht wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 81 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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