Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, Schloßäckerstraße, ggü. 12, Ri. Untere Mentergasse die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 17 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto ergab 47 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg übersandte Formular Anhörung
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