Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Nürnberg, Vershofenstraße, ggü. 3, Ri. Sigmundstraße um 31 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto 61 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg übersandte Formular Anhörung

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