Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Nürnberg, Von-der-Tann-Straße, Höhe Westpark, Ri. Norden um 16 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde  Verwarnungsgeld von 35,00 € angeboten. Festgestellt wurden 66 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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