Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Nürnberg, Vorjurastraße, ca. 400 m nach Wiener Straße, Ri Katzwang wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 71 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Vordruck Zeugenbefragung von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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