Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Olching, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 480, km 2.830 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed wurden 146 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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