Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Pegnitz, A 9, Ri. Berlin, Abschnitt 400, km 11.52 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 33 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed mit Foto festgestellte Geschwindigkeit betrug 113 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung

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