Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Pettstadt, B 505, Abschnitt 280, km 2.600, Ri. Bamberg die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem PKW mit Anhänger überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 16 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan FM1 in Enforcement Trailer wurden 76 km/h mit Frontfoto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung
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