Mit 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Rednitzhembach, Zwischen den Brücken, Ri. Hembacher Str. innerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 und Foto ergab 51 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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