Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Reichertsheim, auf der B 12, Abschnitt 960, bei km 0.58, Ri. Mühldorf die erlaubt Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed in Enforcement ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 41 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 141 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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