Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Reichertshofen, auf der A 9, im Abschnitt 980, bei km 4.625 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 58 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 mit Foto 178 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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