Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rettenberg, B 19, Abschnitt 270, km 3,35, Ri. Oberstdorf die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Messprotokoll wurden 150 km/h dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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