Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Rohrbach, auf der A 9, Ri. München, Abschnitt 1000, km 3,5 um 49 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 129 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan Speed in Enforcement mit Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing vordruck Anhörung

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