In Rosenheim, B 15, Abschnitt 220, km 0,02, Ri. Rosenheim wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan Speed in Enforcement mit Foto 81 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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