Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Sömmerda-Tunzenhausen, B 176, Hauptstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 61 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, um 31 km/h festgestellt. Beweismittel: Lasermessung und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.

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