Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sophienthal, L 1134, Ortsdurchfahrt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Lasermessung mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen

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